Als Verhaltenstherapeutin bildet die Verhaltenstherapie, bzw. kognitive Verhaltenstherapie die Basis meiner Arbeit. Dies sind wissenschaftlich anerkannte und gut geprüfte Verfahren. In der Verhaltenstherapie nehmen wir an, dass aktuelle Probleme mit der individuellen Lerngeschichte in Verbindung stehen. In Zusammenhang mit den aktuellen Problemen stehen Verhaltensweisen, sowie Gedanken, Emotionen und körperliche Symptome. Die kognitive Verhaltenstherapie ist eine Erweiterung der Verhaltenstherapie und unterstreicht den Einfluss von Gedanken auf das aktuelle Erleben Gemeinsam mit den Patienten/Klienten, versuche ich die Zusammenhänge der aktuellen Probleme im Denken, Fühlen und Handeln zu ermitteln. Mit unterschiedlichen Strategien und Übungen, versuchen wir gemeinsam einen Lösungsweg zu finden, wobei ich dauerhaft vor allem Hilfe zur Selbsthilfe leisten möchte. Typische Krankheitsbilder oder Probleme können u.a. sein:
Depressionen, Ängste, Essstörungen, Schlafstörungen, Zwänge, Trauer, Körperliche Beschwerden ohne körperliche Befunde, Übermäßige Belastungen und Traumata, etc.
Auch bei anderen Problemen können Sich sich gerne an mich werden.
Ablauf
Für gesetzliche Versicherte steht zu Beginn die psychotherapeutische Sprechstunde als Erstgespräch, um den Therapiebedarf und als weitere Vorgehen zu bestimmen. Sollte keine Psychotherapie notwendig sein, werden weitere Optionen besprochen und eine Empfehlung des Therapeuten gegeben. In einer akuten Krise kann eine Akuttherapie an eine Sprechstunde anschließen. Anderenfalls folgt die Probatorik Phase, zum gegenseitigen Kennenlernen und der genauen Diagnostik der Problematik (Entstehung, Dauer, Schweregrad). Spätestens während der Probatorik ist das Einholen eines Konsiliarberichtes vom Haus- oder Facharzt erforderlich, um möglich somatische Ursachen ihrer psychischen Probleme abzuklären und die Notwendigkeit einer ärztlichen Mitbehandlung / einer medikamentösen Behandlung einschätzen zu lassen. Die Unterlagen hierfür erhalten Sie von mir oder dem jeweiligen Arzt. Falls die Behandlung bei mir fortgesetzt werden soll, folgt dann die Therapiephase.
Die Therapiephasen werden wie folgt unterteilt:
– Kurzzeittherapie maximal 24 Stunden (unterteilt in 2 Abschnitte zu je 12 Stunden)
– eine Langzeittherapie 60 Stunden
– Maximal Verlängerung bis zu 80 Stunden bei entsprechender Notwendigkeit
In der Regel finden wöchentliche Termine statt, die jeweils 50 Minuten dauern. Je nach Verlauf kann eine Therapie früher beendet oder verlängert werden.
Kosten
Gesetzliche Versicherte
Ambulante Psychotherapie ist eine Leistung er gesetzlichen Krankenkassen.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen lediglich Ihre Versichertenkarte mitbringen. Die Beantragung der Psychotherapie und damit verbundene Formalitäten werden wir innerhalb der ersten Sitzungen gemeinsam besprechen.
Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Die Kosten orientieren und berechnen sich auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Privatversicherungen
Die Kosten für die Behandlungen werden von den meisten privaten Versicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer Psychotherapie.
Die Beihilfe übernimmt i.d.R. normalerweise den überwiegenden Teil der Behandlungskosten. Die ersten Termine (“probatorische Sitzungen”) werden ohne Antragstellung übernommen. Falls dann eine Therapie begonnen werden soll, muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Die meisten Beihilfeberechtigten decken den verbleibenden Anteil durch eine private Zusatzversicherung ab.
Selbstzahler
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie als Selbstzahler, berechnen sich auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Sportpsychologische Beratung
Die Kosten sportpsychologischer Beratung und Coachings, orientieren sich an der Gebührenordnung für sportpsychologische Leistungen (GOSP)